Erwachsene Ukrainerinnen und Ukrainer sind größtenteils sehr gut ausgebildet. Nach Erkenntnissen der Bundesagentur für Arbeit ist davon auszugehen, dass etwa jeder zweite erwachsene Geflüchtete entweder über eine akademische Ausbildung verfügt, wissenschaftlich ausgebildet ist oder einen Fachschulabschluss besitzt, der in etwa der dualen Ausbildung in Deutschland entspricht. Ukrainische Flüchtlinge können deshalb voraussichtlich und mit geeigneter Unterstützung zügig Anschluss an den deutschen Arbeitsmarkt finden.
Bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörden wird die Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht notwendig. Die Arbeitsaufnahme der ukrainischen Geflüchteten wird bereits mit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erlaubt.
Unser Hauptaugenmerk muss darauf liegen, dass die Menschen möglichst ausbildungsadäquat beraten und in Arbeit gebracht werden, die ihrer Ausbildung entspricht.
Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen
Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Unterstützung bei der Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Bildungsabschlüsse. Bei reglementierten Berufen werden wir uns in Abstimmung mit den Ländern und dem Bund für eine schnelle und einheitliche Anerkennung von ukrainischen Berufs- und Bildungsabschlüssen einsetzen. Durch ein einheitliches Vorgehen werden divergierende Einschätzungen – auch im Falle mehrfacher Antragstellung bei Wohnortwechsel – vermieden.
Bei nicht-reglementierten Berufen soll gemäß MPK-Beschluss vom 7. April 2022 eine Selbsteinschätzung der Geflüchteten aus der Ukraine zu ihren beruflichen Qualifikationen ausreichen.
Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und dem für die Bearbeitung zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt werden wir sicherstellen, dass Anträge auf Anerkennung von beruflichen Qualifikationen schnell und möglichst unbürokratisch bearbeitet werden.