Die Staatsgewalt liegt beim Volke: Das ist das Wesen der Demokratie. Im Allgemeinen herrscht das Volk nicht unmittelbar, es handelt durch die von ihm gewählte Volksvertretung, den Hessischen Landtag.
Der Hessische Landtag ist die gewählte Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger Hessens. Deshalb ist er das höchste Verfassungsorgan des Landes. Von ihm leitet sich die ganze Staatsgewalt in Hessen ab.
An der politischen Willensbildung in Hessen können sich die Bürgerinnen und Bürger sowohl auf der Landes- als auch auf der Gemeindeebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen.
Der Staatsgerichtshof ist ein Verfassungsorgan des Landes Hessen. Seine Aufgabe ist es, die Verfassung zu bewahren. Er entscheidet u.a. über Grundrechtsklagen und Verfassungsstreitigkeiten.