Hessens Gesundheitsminister Kai Klose hat sich im Landtag zum Vorgehen der Landesregierung bei der weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie geäußert. Hessen bleibe auch im dritten Pandemie-Jahr besonnen, sagte Klose am Donnerstag in Wiesbaden. Corona sei noch nicht vorbei und man beobachte die Lage aufmerksam, aber nur eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems rechtfertige Grundrechtseingriffe: „Die Lage aufmerksam beobachten heißt in der Konsequenz: So wie wir bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems bereit und willens sind, Verschärfungen zum Schutz vorzunehmen, nehmen wir auch zur Kenntnis, dass die Situation in den Krankenhäusern derzeit absolut beherrschbar ist und wir seit Monaten – erfreulicherweise – keine pathogenere Virusvariante sehen. Deshalb ist der vergleichsweise schwere Grundrechtseingriff einer Isolationspflicht in der derzeitigen Lage nicht mehr zu rechtfertigen“, so der Minister.
Klose verwies darauf, dass die Landes- und Bundesärzteschaft wie auch namhafte Virolog*innen, Epidemiolog*innen, Klinikärzt*innen und Kolleg*innen aus Hessens Gesundheitsämter diese Ansicht teilten und Erfahrungen und vielen anderer europäischer Staaten diese stützten. „So lange das derzeit herrschende Omikron-Virus nicht von einer pathogeneren Variante verdrängt wird, die unser Gesundheitssystem überlasten könnte, ist der Schritt verantwortbar und rechtlich geboten.“
Kein Anlass zur Änderung der Maskenpflicht im ÖPNV
Allerdings sei die Pflicht, im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine Maske zu tragen, davon klar zu unterscheiden. Hier kämen Menschen, auch solche, die zu vulnerablen Gruppen zählten, täglich eng zusammen. „Wir haben den Schutz vulnerabler Gruppen immer in den Mittelpunkt gestellt. Dieses Prinzip gebietet nicht nur allgemeine Rücksichtnahme, sondern eben manchmal auch staatliche Anordnungen. So auch hier: Die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen, ist ein verhältnismäßig geringer Grundrechtseingriff, bietet aber erwiesenermaßen einen sehr guten Schutz vor der Weitergabe von Infektionen“, sagte der Gesundheitsminister: „Für eine Änderung der bestehenden Maskenpflicht im ÖPNV besteht aus Sicht der Landesregierung derzeit kein Anlass, zumal die Maskenpflicht auch im Fernverkehr gilt und ein weit geringerer Eingriff in die Grundrechte ist als die Isolationspflicht.“