Die Förderung der Ausbildung junger Juristinnen und Juristen steht im Fokus der hessischen Justiz. Gerade die durch die Corona-Pandemie entstehenden Herausforderungen sollen für die hessischen Referendarinnen und Referendare ohne Nachteile gemeistert werden können. In Hessen wurden durchgängig die Prüfungen zum 1. und 2. Staatsexamen abgenommen, sowie Referendare als auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter eingestellt. Die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare wurde durch eine "Technologieoffensive" unterstützt. Die AG-Leiter und -Leiterinnen wurden technisch in die Lage versetzt, Arbeitsgemeinschaften über Videochats abzuhalten. Außerdem wurden sämtliche Referendarinnen und Referendare für die ersten Stationen mit dienstlichen Notebooks ausgestattet. Nun führt Hessen einen Examenscrashkurs für die von der Pandemie besonders betroffenen Referendarinnen und Referendare ein.
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sagte: „Die Pandemie hat auch vor der Justiz nicht Halt gemacht. Die Bediensteten der hessischen Justiz haben besonnen und mit großem Pflichtbewusstsein auf die Herausforderungen reagiert. So wurden beispielsweise im Zivilprozess viele Verfahren vom heimischen Schreibtisch aus erledigt. Gerade Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die von März 2020 bis November 2020 mit dem juristischen Vorbereitungsdienst begonnen haben und deren für das Examen besonders wichtige Zivilstationen in die Lockdowns gefallen sind, haben eine andere Praxis als üblich erlebt. Unser Ziel ist es, durch die Crashkurse einen Ausgleich für etwaige Nachteile zu schaffen.“
Komprimierte Wiederholung und Vertiefung
Für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, deren schriftliche Examenstermine im November 2021, Januar 2022, März 2022, Mai 2022 und Juli 2022 liegen, werden bei den Landgerichten freiwillige Arbeitsgemeinschaften als Crashkurse angeboten. Der Crashkurs besteht aus vier Modulen (Zivilrecht I und II, Strafrecht, Öffentliches Recht). Ein Modul besteht aus acht Unterrichtsstunden je 45 Minuten. Ausbildungsziel ist die komprimierte Wiederholung und Vertiefung examensrelevanter praktischer Fertigkeiten, wie sie regulär im Rahmen der Einzelausbildung erworben werden.
„Dieses zusätzliche Angebot lässt sich nur durch den überobligatorischen Einsatz von erfahrenen Leiterinnen und -Leitern der Arbeitsgemeinschaften stemmen. Allen Freiwilligen spreche ich für diese wichtige Tätigkeit meinen Dank und höchste Anerkennung aus. Man darf nicht vergessen, der juristische Nachwuchs von heute kann sich bald schon für die Sicherheit unseres Landes einsetzen. Den betroffenen Referendarinnen und Referendaren wünsche ich lehrreiche Crashkurse und viel Glück und Erfolg für die Examensprüfungen“, so Justizministerin Eva Kühne-Hörmann zum Abschluss.
Justiz
Hessisches Ministerium der Justiz
Michael Achtert
Pressesprecher
HMdJ