Dazu zählen aktuell noch Verhaltensregeln bei einem positiven Testergebnis, die bundesrechtlich angeordnete Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen beziehungsweise für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen sowie die Beschränkungsmöglichkeiten der Coronavirus-Einreiseverordnung. „Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass Corona seinen Schrecken verloren hat. Es ist nunmehr rechtlich geboten und infektiologisch sehr gut vertretbar, auch die letzten Beschränkungen aufzuheben und zur Normalität zurückzukehren“, sagte Ministerpräsident Boris Rhein am Mittwoch in Wiesbaden.
Das bevorstehende Ende der Maßnahmen lenke den Blick auf die notwendige Auswertung der Pandemieerfahrungen, sagte der Regierungschef und ergänzte: „Die Grundrechtsbeschränkungen waren massiv und in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartig. Maßnahmen, die auf Basis der damaligen Informationen und Gefahrenlage getroffen wurden, müssen sorgfältig analysiert werden.“ Obwohl viele politische Entscheidungen trotz fundierter wissenschaftlicher Beratung unter einem gehörigen Maß an Unsicherheit getroffen werden mussten, habe der gesellschaftliche Zusammenhalt unter dem Strich gewahrt werden können, sagte Rhein. „Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich bei den wesentlichen Entscheidungen alle demokratischen Parteien in der Sache einig waren. Für dieses staatstragende Verhalten bin ich ebenso dankbar wie für den beeindruckenden Durchhaltewillen der Bevölkerung.“
Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes
Mit Blick auf etwaige künftige Pandemien sagte der Ministerpräsident: „Wir brauchen dringend eine Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes, die die Erfahrungen der Pandemie berücksichtigt und Rechtsicherheit für weitere Pandemien schafft. Dazu müssen wir praktikable Regelungen schaffen, die für die unterschiedlichsten Pandemien und für alle Krankheitserreger gelten. Der von Bundestag und Bundesregierung besetzte Sachverständigenausschuss hat bereits im vergangenen Jahr einen erheblichen Reformbedarf für das Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage der Pandemiebekämpfung festgestellt. Die notwendige Überarbeitung sollte gemeinsam mit den Ländern erfolgen. Schließlich liegt dort die maßgebliche Expertise bei der pandemiebedingten Rechtssetzung und auch bei der Umsetzung der Vorschriften.“