„Für den neuen Luftreinhalteplan Limburg gilt das Ziel, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Der aktuelle Trend der Stickstoffdioxid-Belastung an der Schiede gibt weiterhin keinen Grund zur Entspannung. Deshalb haben wir in dem Luftreinhalteplan auch Fahrverbote vorgesehen, wenn sich die Luftqualität nicht schnell genug verbessern sollte“, fasste Umweltministerin Priska Hinz die zentralen Inhalte des heute in Kraft getretenen Luftreinhalteplans zusammen.
In Limburg werden an einigen Messstandorten weiterhin die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten. Deshalb war die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans erforderlich. Ebenfalls hatte die Deutschen Umwelthilfe aufgrund des Nichteinhaltens der Grenzwerte in Limburg gegen das Land geklagt. Der Plan enthält streckenbezogenes Fahrverbot auf einem Teilabschnitt der B 8. Es ist jedoch vorgesehen, die Anordnung von den gemessenen Werten abhängig zu machen. „Wir hoffen, dass die Klage damit erledigt ist und ein großflächiges zonenbezogenes Fahrverbot vermieden werden kann“, sagte Hinz. „Wer das Auto einmal stehen lässt, den ÖPNV oder die neuen On-Demand-Angebote nutzt oder auf das Fahrrad umsteigt, trägt ebenfalls zur Vermeidung des drohenden Fahrverbots bei – genauso wie zum Klimaschutz.“
Stärkung des Öffentlichen Nah- und des Radverkehrs
Der Luftreinhalteplan enthält außerdem Maßnahmen zur Stärkung des Öffentlichen Nah- und des Radverkehrs sowie eine Erhöhung der Parkgebühren in den städtischen Parkhäusern und den Kurzzeitparkplätzen am Straßenrand. Der Landkreis Limburg-Weilburg hatte bereits im Mai ein Tempolimit von 40 km/h auf Teilen der B 8 / B 54 angeordnet. Die Stadt hat zudem das Anruf-Sammel-Taxi zu dem On-Demand-Shuttle „LahnStar“ ausgebaut, um den Bürgerinnen und Bürgern den Verzicht auf das eigene Auto noch weiter zu erleichtern.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von August bis September gingen insgesamt 26 Stellungnahmen zum Luftreinhalteplanentwurf ein, deren Fokus überwiegend auf den Fahrverboten lag. „Alle Stellungnahmen wurden umfangreich geprüft und wir nehmen die Sorgen ernst. Unsere Prognosen zeigen jedoch, dass wir ohne Fahrverbote die Grenzwerteinhaltung nicht erreichen werden“, erklärte Hinz. Die Umweltministerin wies darüber hinaus darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof Deutschland aufgrund anhaltender Überschreitung der NO2-Immissionsgrenzwerte verurteilt hat. Sollte bis 2022 die Grenzwerte nicht eingehalten werden, werden voraussichtlich Strafzahlung an die EU fällig.
Der Luftreinhalteplan zur Einsichtnahme
Der Luftreinhalteplan wird in der Zeit vom 23. November 2021 bis einschließlich 6. Dezember 2021 im Bürgerbüro der Kreisstadt Limburg an der Lahn, Rathaus, Werner-Senger-Str. 10 – Erdgeschoss – 65549 Limburg an der Lahn während der folgenden Zeiten zur Einsichtnahme ausgelegt:
Montag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag: 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zu beachten sind die jeweils gültigen Abstands- und Hygienevorschriften, eine vorherige telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Plan wird am Montag auf der Internetseite des Umweltministeriums einzusehen sein.