„Die Corona-Pandemie hält sich nicht an Jahresfristen – deshalb unterstützen wir unmittelbar Betroffene auch weiterhin. Neue Varianten des Virus erfordern auch in diesem Winter Maßnahmen zum Infektionsschutz. Um damit einhergehende wirtschaftliche Einbußen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger möglichst gut aufzufangen, setzen wir auch weiterhin auf die bewährten Instrumente für Steuererleichterungen“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Die hessische Finanzverwaltung habe in Abstimmung mit Bund und Ländern wesentliche steuerliche Erleichterungen verlängert. „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen Staat und Gesellschaft auch weiterhin vor große Herausforderungen und vor allem vor wirtschaftliche Schäden. Mit dieser Verlängerung leisten wir unseren Beitrag, um betroffene Steuerpflichtige auch weiterhin zu unterstützen“ ergänzte der Minister.
Steuerpflichtige, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich von der Pandemie betroffen sind, können bis zum 31. Januar 2022 Stundungen, Vollstreckungsaufschub und die vereinfachte Herabsetzung von Vorauszahlungen bei den für sie zuständigen Finanzämtern beantragen.
Bislang konnten hessenweit bereits über 600.000 Anträge für Corona-bedingte Steuererleichterungen bearbeitet werden und damit vorübergehende Liquiditätshilfen von mehr als 9,5 Milliarden Euro geleistet werden: Zielgerichtete Hilfe, die bei den betroffenen Unternehmen und Privatpersonen ankommt.
„Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diese Krise als Gesellschaft nur gemeinsam meistern werden. Seitens der Steuerverwaltung tragen wir unseren Teil dazu bei, um die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie soweit wie möglich abzumildern – auch in das neue Jahr hinein“, betonte Boddenberg abschließend.