Das Land Hessen unterstützt seine Hochschulen im Umgang mit den gestiegenen Energiekosten und hilft ihnen auch langfristig dabei, von fossilen Energieträgern unabhängig zu werden. Im Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ der Landesregierung zum Umgang mit den Folgen des russischen Angriffskrieges ist ein Notfallfonds für die Hochschulen enthalten, der ihnen 2023 mit insgesamt bis zu 40 Millionen Euro dabei hilft, die gestiegenen Energiekosten zu schultern. Im Landeshaushalt sind zudem beträchtliche Mittel für die Verbesserung der Energieeffizienz und Sanierung von Gebäuden und Technik vorgesehen. Dafür ergänzt das Land das bestehende COME-Programm mit seinen bereits verplanten 200 Millionen Euro (2018-2025) um ein COMEplus-Programm (2025 und 2026) mit weiteren 100 Millionen Euro. Hinzu kommt ein Sonderprogramm für mehr Sonnenenergie auf den Dächern der Hochschulen: Für Projekte der Hochschulen für Solarstrom und energiesparende Technik stehen rund 14 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2023/2024 und weitere rund 7 Millionen in der Planung für 2025 zur Verfügung.
„Wir helfen Hochschulen und Studierendenwerken akut in der Krise, und wir investieren langfristig in die Energie der Zukunft. Denn wir müssen bei Energieverbrauch und -versorgung dringend umsteuern, um die Erderhitzung aufzuhalten, und der Überfall auf die Ukraine zeigt, dass es auch für unsere Sicherheit wichtig ist“, erklärt Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Die Landesverwaltung will als Vorbild für Klimaschutz vorangehen und bis 2030 CO2-neutral werden. Die Hochschulen verursachen schon allein wegen ihrer Größe rund die Hälfte der CO2-Emissionen der Landesverwaltung. Der Umbau läuft, die Richtung stimmt, jetzt erhöhen wir das Tempo mit zusätzlichen Mitteln für das Programm COME und dem Sonderprogramm PV-TGA für mehr Sonnenenergie und energiesparende Technik.“
„Wir legen einen eigenen Notfallfonds auf“
„Neben dem mittelfristigen Umbau auf nachhaltige Energiequellen helfen wir zudem kurzfristig bei den gestiegenen Energiekosten, damit die Hochschulen in den Vorhaben zur Verbesserung von Studium und Lehre sowie zur Vorbereitung auf die nächste Runde der Exzellenzstrategie des Bundes nicht ausgebremst werden. Die hessischen Hochschulen sind bereits dank der jährlichen Steigerung ihrer Grundfinanzierung im Hessischen Hochschulpakt um vier Prozent stabiler aufgestellt als in anderen Ländern. Die auf Bundesebene beschlossene Energiepreisbremse wird dafür sorgen, dass die Steigerungen der Energiekosten weit geringer bleiben als zeitweise befürchtet. Aber anders als außeruniversitäre Forschungseinrichtungen profitieren Hochschulen leider nicht vom Härtefallfonds des Bundes“, so Ministerin Dorn weiter. „Deshalb legen wir nun einen eigenen Notfallfonds auf. Wir erwarten, dass die Hochschulen Energie einsparen; für alle Einrichtungen des Landes ist ein Verbrauch von 15 Prozent weniger Heizenergie und fünf Prozent weniger Strom vorgegeben. Wir gehen auch davon aus, dass die Hochschulen sich für Kostensteigerungen in einem normalen Rahmen selbst vorbereitet haben. Daher sind für den Härtefall nur 80 Prozent der Energiekosten anzurechnen. Außerdem werden die freien Rücklagen berücksichtigt, deren Abbau im Hessischen Hochschulpakt vereinbart ist: Hochschulen, die besonders hohe Rücklagen gebildet haben, müssen sich stärker mit eigenen Mitteln beteiligen als solche, die auf geringe Rücklagen zurückgreifen können. Damit nehmen wir auf die individuelle Leistungsfähigkeit Rücksicht und federn Härten ab.“
Auch die Studierendenwerke unterstützt das Land mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von fünf Millionen Euro ein. „Die Studierendenwerke sind eine wichtige soziale Einrichtung, gerade in Krisenzeiten. Sie zu fördern, ist eine zentrale, direkte und zielgerichtete Maßnahme zur Entlastung der Studierenden, denn sie stellen günstiges Essen und Wohnraum zur Verfügung und beraten Studierende in allen Notlagen. Sie lassen die Studierenden nicht allein, und deshalb lassen wir sie nicht allein“, erläutert Ministerin Dorn. „Die Unterstützung für die Studierendenwerke dämpft den Kostendruck auf die Mieten in den Wohnheimen und die Essenspreise in den Mensen. Der Bund ist zuständig für die Studienfinanzierung und zahlt deshalb den Energiezuschuss von 200 Euro für alle Studierenden und zwei Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger; das Land ist für die soziale Infrastruktur für Studierende zuständig und unterstützt die Studierendenwerke – beides entlastet am Ende die Studierenden, die ohnehin schon seit der Corona-Pandemie krisengebeutelt sind.“