„Hessen weicht bei der Grundsteuerreform vom komplizierten Bundesmodell ab und setzt im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf ein schlankes Modell und einen breiten Service: Eigentümerinnen und Eigentümer werden in ihrer hessischen Erklärung insgesamt nur wenige Angaben machen müssen, dabei aber von ihrer Steuerverwaltung bestmöglich unterstützt! Im Juni und im Juli sind die Finanzämter für Grundsteuerfragen sogar – und das ist neu – auch samstags telefonisch erreichbar. Daneben kümmern sich die Fachleute unserer hessenweiten Servicehotline speziell um Fragen zur elektronischen Abgabe. Wir in Hessen versorgen Eigentümerinnen und Eigentümer außerdem ab Juni mit einem Schreiben mit individuellen, für die Erklärungsabgabe wichtigen Daten. Und auch mit einem umfangreichen Informationsportal im Internet möchten wir wichtige Aufklärungsarbeit leisten.“ Das berichtete heute Finanzminister Michael Boddenberg bei einer Pressekonferenz mit Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg in der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.
„Wir kümmern uns, sind als Ansprechpartner gerne für die Bürgerinnen und Bürger da. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass unsere Beschäftigten so engagiert mit dabei sind. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer ist die Reform natürlich mit einem gewissen Aufwand verbunden. Für alle Steuerverwaltungen in Deutschland ist es die größte Steuerreform seit Jahrzehnten“, erklärten Boddenberg und Roßberg.
Schlankes Modell: Erklärung in Hessen erfordert insgesamt nur wenige Angaben
„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund und den Ländern 2018 ins Hausaufgabenheft geschrieben, die Grundsteuer zu reformieren. Ab dem 1. Juli dieses Jahres sind deshalb auch in Hessen Millionen von Eigentümerinnen und Eigentümern aufgerufen, bei ihrem Finanzamt eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben“, fasste Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg die Ausgangslage zusammen. Das Hessische Grundsteuergesetz aus dem Dezember 2021 nutzt die Möglichkeit, die der Bund den Ländern eröffnet hat: die Umsetzung eines eigenen Ländermodells. Für das Grundvermögen, die sogenannte Grundsteuer B – hierunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke und auch Eigentumswohnungen – setzt Hessen auf eine schlanke Ausgestaltung der Grundsteuer. „Die Abgabe der Erklärung muss schon in diesem Jahr geschehen, weil die Neuberechnung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke Zeit benötigt. Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025 und sie ist dann – so wie bislang auch – direkt an die Kommune zu zahlen. Alle Einnahmen aus der Grundsteuer gehen weiterhin 1:1 an die hessischen Städte und Gemeinden“, berichtete der Finanzminister.
Die Abgabe einer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag ist erforderlich, da den Behörden die Daten teilweise nicht aktuell und nicht vollständig vorliegen. Eigentümerinnen und Eigentümer sind in Hessen aufgefordert, insgesamt nur wenige Daten zum Grundbesitz anzugeben, zum Beispiel Lage, Eigentümer, Grundstücksgröße, Wohn- und/oder Nutzungsfläche des Gebäudes. Der Bodenrichtwert muss nicht angeben werden. Dieser Wert liegt der Hessischen Steuerverwaltung schon vor. Er wird automatisiert beigesteuert. Auch Daten wie beispielsweise das Baujahr eines Gebäudes, das Jahr einer Kernsanierung oder die Anzahl der Garagenstellplätze sind – im Gegensatz zum Bundesmodell – in der hessischen Erklärung zum Grundsteuermessbetrag nicht anzugeben.
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen (Grundsteuer A) wird die Bewertung und Besteuerung in allen Ländern einheitlich nach den bundesgesetzlichen Regelungen erfolgen. Eigene Landesmodelle gibt es hier nicht.
Breiter Service: Hessische Steuerverwaltung unterstützt mit zahlreichen Informationsangeboten
Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten ab Juni Post vom Finanzamt
„Wir möchten den Hessinnen und Hessen die Abgabe der notwendigen Erklärung so einfach wie möglich machen. Deshalb werden die Finanzämter in Hessen Eigentümerinnen und Eigentümern mit Grundbesitz in Hessen im Sommer ein individuelles Informationsschreiben schicken“, kündigte Finanzminister Michael Boddenberg an. Die Schreiben werden ab Juni in den Briefkästen liegen und jeweils individuelle Daten (Daten zur Lage, das Aktenzeichen für die jeweilige wirtschaftliche Einheit und die jeweilige Steuer-ID-Nummer) enthalten. Ferner werden weitere Informationen rund um die Erklärungsabgabe mitgeteilt sowie auf die vielfältigen Serviceangebote der Hessischen Steuerverwaltung hingewiesen. Darüber hinaus wird eine Checkliste mitgesendet, die auf die Erklärungsabgabe ab dem 1. Juli vorbereitet.
Neu: Bürgerservice der Finanzämter ist auch samstags telefonisch erreichbar
„Hessische Finanzbeamte gehen auch samstags ans Telefon, wenn es um Fragen zur Grundsteuerreform geht“, so der Finanzminister. Der Bürgerservice in den Finanzämtern wird im Juni und Juli auch samstags – und zwar zwischen 8 und 13 Uhr – erreichbar sein. „Damit weiten wir unsere telefonische Erreichbarkeit noch einmal aus und bereiten uns auf das zu erwartende, deutlich erhöhte Anrufaufkommen vor. Wer unter der Woche keine Zeit hat, kann sich samstags bei uns melden. Online, unter www.finanzamt.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster, ist es außerdem auch möglich, im Vorfeld einen Telefontermin mit dem Finanzamt am Samstag zu vereinbaren. Innerhalb des gebuchten Zeitfensters erfolgt dann ein Anruf durch das Finanzamt.“
Der Bürgerservice in den hessischen Finanzämtern ist der wichtigste Ansprechpartner für Fragen zur Grundsteuerreform und natürlich nach wie vor auch unter der Woche, also Montag bis Freitag, telefonisch von 8 bis 18 Uhr, erreichbar. Die Kontaktdaten des Bürgerservice der einzelnen Finanzämter findet sich auch unter: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/finanzamt-fuer-die-grundsteuerreform-suchenÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Erweiterung der telefonischen Servicezeiten
„Durch die Erweiterung unserer telefonischen Servicezeiten sind wir in den kommenden beiden Monaten insgesamt 55 Stunden pro Woche für die Bürgerinnen und Bürger am Hörer“, erläuterte der Finanzminister, der zudem sagte: „Die Hessische Steuerverwaltung ist auf die Mammutaufgabe der Umsetzung der Grundsteuerreform gut vorbereitet. Bereits 2019 haben wir damit begonnen, hierfür auch zusätzliches Personal einzustellen. Rund 300 neue Kolleginnen und Kollegen verstärken unser Grundsteuer-Team in den Finanzämtern. Dies entspricht fast einer Verdopplung des bisherigen Personals. Auch den Bürgerservice haben wir für die Zeiten mit hohem Anrufaufkommen fast verdoppelt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Hessischen Steuerverwaltung ausdrücklich für ihre Arbeit zu danken. Ihr Einsatz ist nicht nur ein bedeutender Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit und zum Erhalt der guten kommunalen Infrastruktur, sondern hilft auch vielen Eigentümerinnen und Eigentümern bei der unvermeidbaren Erklärungsabgabe.“
Hessische Servicehotline hilft unter 0800 522 533 5 kostenlos bei Fragen zur elektronischen Abgabe weiter
Für die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag gilt auch in Hessen die gesetzliche Pflicht zur digitalen Abgabe. Die elektronische Abgabe erleichtert das Ausfüllen der Steuerklärung und beugt Übertragungsfehlern vor.
„Da es unter den Bürgerinnen und Bürgern Personen gibt, die nicht über die notwendige IT-Ausstattung oder die erforderliche Medienkompetenz verfügen, um die Erklärung elektronisch abgeben zu können, sind selbstverständlich auch Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Abgabe möglich“, machte der Finanzminister deutlich. Wer glaubhaft darlegen kann, dass eine elektronische Abgabe nicht zumutbar ist, der darf die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag auch in Papierform abgeben. Der Antrag dazu kann auch telefonisch beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Wem die Abgabe in Papierform gestattet ist, bekommt ab dem 1. Juli – ohne weiteres Zutun – die Vordrucke mit einer Ausfüllhilfe nach Hause geschickt.
Elektronische Abgabe
Für die elektronische Abgabe steht beispielsweise das Portal ELSTER zu Verfügung. Hierzu ist eine einmalige Registrierung im Internet auf www.elster.deÖffnet sich in einem neuen Fenster nötig, falls noch kein Zugang besteht. ELSTER steht für "ELektronische STeuerERklärung" und ist ein kostenloser und sicherer Service der Steuerverwaltungen in Deutschland.
Die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung hilft bei Fragen rund um die elektronische Steuererklärung gerne weiter. Unter 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr und im Juni und Juli auch Samstag, zwischen 8 und 13 Uhr) erhalten alle Bürgerinnen und Bürger beispielsweise beim Registrierungsprozess für die elektronische Erklärungsabgabe Hilfe. Der Anruf ist kostenlos. Zu beachten ist: Während die Registrierung bei ELSTER bereits jetzt angestoßen werden kann, ist das Ausfüllen der digitalen Erklärung in ganz Deutschland erst ab dem 1. Juli möglich.
Auch im Internet wird umfassend informiert:
www.grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster beantwortet wichtige Fragen.
„Wir bieten den Bürgerinnen und Bürgern im Internet unter www.grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster eine Vielzahl an nützlichen Informationen und Tipps, um gut vorbereitet an die Abgabe ihrer Erklärung ab dem 1. Juli 2022 zu gehen. Wir informieren umfassend und das natürlich auch im Internet“, so der Oberfinanzpräsident.
Derzeit lässt sich die neue Grundsteuer für ein einzelnes Grundstück aber noch nicht berechnen, da die Hebesätze für das Jahr 2025 in den Städten und Gemeinden noch nicht feststehen. „Ganz sicher wird die Steuer ab 2025 für fast alle Eigentümerinnen und Eigentümer höher oder niedriger werden und nur für die wenigsten genau gleich bleiben. Das ist eine direkte Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Klar ist aber auch: In Summe sollen die Kommunen nicht mehr Grundsteuer erheben als bisher. Um dies zu erreichen, wird die Hessische Landesregierung die Städte und Gemeinden bei der Berechnung der neuen aufkommensneutralen Hebesätze für 2025 unterstützen“, erklärte der Finanzminister.