Sozialministerin Heike Hofmann hat die Notwendigkeit der Verlängerung der Übergangsregelungen zur Umsetzung der erhöhten personellen Mindeststandards in hessischen Kindertageseinrichtungen bekräftigt. Im Rahmen der zweiten Lesung des durch die Regierungsfraktionen von CDU und SPD in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) betonte sie, dass die vorgesehene zweijährige Fristverlängerung Rechts- und Planungssicherheit für Träger, Kommunen und sowie für Eltern und Kinder schaffe.
Zahlreiche Maßnahmen und Anstrengungen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung
„Gute frühkindliche Bildung kann nur gewährleistet werden, wenn Land, Landkreise und kreisfreie Städte, Kommunen sowie Trägerinnen und Träger der Einrichtungen Hand in Hand arbeiten. Uns eint unser gemeinsames Interesse daran, die beste Bildung für unsere Kleinsten zu erreichen“, sagte Hofmann in ihrer Rede. Ihr sei es wichtig zu betonen, dass die genannten Akteure bereits zahlreiche Maßnahmen und Anstrengungen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung ergriffen hätten: „Der Personalbestand in hessischen Kitas ist nicht zuletzt aufgrund dieser Leistung gut. Die Zahlen, die uns vorliegen, weisen darauf hin, dass wir landesweit im Mittel bereits über das auch nach den erhöhten Mindeststandards notwendige Personal in den Kitas verfügen“, so die Ministerin weiter. Aber das sei eben nicht flächendeckend der Fall. Ein Drittel der hessischen Kommunen könne die erhöhten Ausfallzeiten noch nicht vorhalten, bei den Leitungszeiten sei die Anzahl höher.
„Ich bin zuversichtlich, dass wir im Schulterschluss mit allen Akteuren auf einem guten Weg sind. Mit der Übergangsregelung geben wir den Trägern die Zeit, unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen, um am Ende das zu erreichen, was wir alle wollen: Die beste Bildung für unsere Kleinsten“, schloss Hofmann ihre Rede.